AGB's

Hier finden Sie unsere allgemeinen Beratungsbedingungen, auf deren Grundlagen wir unsere Aufträge ausführen.

§ 1
Gegenstand der Beratung
Der Gegenstand des Beratungsprojektes muss im Auftrag detailliert spezifiziert sein.
Die Leistungen, die durch den Berater zu erbringen sind, müssen detailliert im Auftrag spezifiziert sein.

§ 2
Vertragsdauer
Der Beginn der Vertragsdurchführung ist im Auftrag zu benennen. Zwischenziele sind im Meilensteinplan verabredet,
vgl. Anlage zu diesem Vertrag. Abweichende Veränderungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 3
Honorar
Der Berater erhält ein Honorar zuzüglich der Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe wird im Auftrag
detailliert spezifiziert. Die Vergütung der Reisezeiten des Beraters wird pro gefahrenen Kilometer abgerechnet.

§ 4
Abrechnung
Der Berater rechnet gemäß der vereinbarten Meilensteine ab. Der Abrechnung ist binnen 14 Tagen nach Zugang
zu widersprechen oder sie gilt als anerkannt. Der Rechnungsbetrag wird dem bekannten Konto gutgeschrieben.

§ 5
Vertragsdurchführung
Das Projekt muß von dem Berater in eigener Person bearbeitet werden. Mitarbeiter dürfen nur nach Absprache hinzugezogen werden, sofern externe Experten hinzugezogen werden, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung. Alle sachdienlichen Angaben und Informationen müssen dem Klienten zur Verfügung gestellt werden. In jeder Phase des Beratungsprozesses muß der Klient den Berater unterstützen, indem beispielsweise ausreichend Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden, der Zugang zu allen Betriebseinrichtungen gewährleistet wird, erforderliche Genehmigungen erteilt werden und Einrichtungen, Ausrüstungen und Materialien unentgeltlich bereitgestellt werden.

§ 6
Verschwiegenheit
Über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, hat der Berater Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Dritte, die im Auftrag des Beraters tätig werden.
Sie gilt über das Ende des Beratungsauftrages hinaus. Die vom Klienten dem Berater zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Beendigung der Beratung zurückzugeben.

§ 7
Gewährleistung/Mängelbeseitigung
  1. Der Berater leistet keine Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Klienten im Hinblick auf die Fragestellung des Beratungsauftrages richtig und vollständig wiedergeben.
  2. Gelieferte Daten werden nur auf ihre Plausibilität überprüft. Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die aus den Untersuchungen abzuleiten sind, erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
  3. Der Klient hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Berater wird, soweit die Beratungsleistungen nachbesserungsfähig sind, etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit dies ihm mit einem angemessenen Aufwand möglich ist.
  4. Etwaige Mängel sind unverzüglich vom Klienten schriftlich zu rügen.
  5. Der Klient kann nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Beratungsvertrages verlangen.
  6. Ansprüche auf Mängelbeseitigung verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Abschluss der Beratungsleistungen.

§ 8
Haftung
  1. Der Berater haftet auf Schadensersatz – außer für zugesicherte Eigenschaften oder soweit eine Garantie übernommen wurde – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel der Beratung verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Berater schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
  2. Soweit dem Berater keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist seine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Berater insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Soweit der Schaden durch eine vom Klienten für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Berater nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Klienten, z.B. Höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch in Bezug auf die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit der Berater eine Garantie übernommen hat.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für gesetzliche Vertreter des Beraters, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Betriebsangehörigen sowie für deren persönliche Haftung.

§ 9
Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
Der Berater hat an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, solange fällige Vergütungen nicht bezahlt worden sind. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist jedoch treuwidrig, wenn die Zurückbehaltung für den Klienten unzumutbar ist. Nachdem die fälligen Vergütungen bezahlt worden sind, muss der Berater alle Unterlagen an den Klienten herausgeben, die er im Rahmen der Auftragsausführung erlangt hat.

§ 10
Vertragsänderungen/Kündigung
1.Der Berater kann Projektänderungen vornehmen, sofern diese geringfügig sind und im mutmaßlichen Willen des Klienten liegen. Der Zustimmung des Klienten bedarf es jedoch bei wichtigen Änderungen.
2.Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigungsfrist wird im Auftrag detailliert spezifiziert. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Berater steht das Honorar für die erbrachten Leistungen im Falle der Kündigung zu. Sofern eine Kündigung seitens des Klienten ohne wichtigen Grund erklärt wird, kann der Berater zudem seinen Entgangenen Gewinn geltend machen.

§ 11
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame sinngemäß zu ersetzen. Das gilt auch, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke vorliegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand, 08/2009

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